
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen und ein Pflegegrad besteht. Der Pflegegrad wird je nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bestimmt. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Alle anerkannt pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad haben, haben Anspruch darauf und können dieses direkt bei der Pflegekasse, die zugleich die Krankenkasse ist, beantragen.