Die Liebsten in guten Händen wissen

Verhinderungspflege

Des Weiteren können Leistungen für Verhinderungspflege in Höhe von derzeit bis zu 1.612,- € jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden, im Falle dass die Pflegeperson in der Durchführung der häuslichen Pflege durch Krankheit, Urlaub usw. verhindert ist. . Außerdem kann bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.