Wer pflegebedürftig ist, braucht Unterstützung im Alltag, etwa bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt. Um so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können, muss die Pflege oft auf mehrere Schultern verteilt werden. Meist teilen sich Angehörige und professionelle Pflegekräfte die Versorgung einer pflegebedürftigen Person. Wird mehr Betreuung nötig, kann auch eine Hilfskraft, die mit im Haushalt lebt, unterstützen. Meist kommen solche Betreuungskräfte über Vermittlungsagenturen aus dem osteuropäischen Ausland. Es geht aber auch ohne Agentur. Wie beide Wege funktionieren, erklären die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest.
Bei der Überlegung, ob eine ausländische Betreuungskraft die Versorgung des oder der Pflegebedürftigen absichern kann, spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Für viele ist die Frage entscheidend, ob und wie eine ausländische Kraft rechtssicher und legal beschäftigt werden kann. Darüber informieren wir auf den folgenden Seiten: Wer eine Agentur mit der Vermittlung einer Haushaltshilfe beauftragt, geht mehrere Vertragsverhältnisse ein, hat aber trotzdem wenig mit Formalitäten zu tun. Wer eine Betreuungskraft hingegen selbst beschäftigt, hat maximale Transparenz und Kontrolle über das Arbeitsverhältnis, muss aber auch einige Behördengänge erledigen.
Mehrere Verträge und unterschiedliche Kosten
Je nachdem ob eine Betreuungskraft über eine Agentur vermittelt oder von einer Familie ohne Einschaltung eines Dritten beschäftigt wird, gibt es Unterschiede bei der Organisation, den Verträgen und Kosten. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, welche Schritte Pflegebedürftige beziehungsweise Angehörige gehen müssen, um eine geeignete Hilfskraft zu finden, welche Kosten auf sie zukommen und welche rechtlichen Hürden zu überwinden sind – mit und ohne Agentur.
Quelle: https://www.test.de/Pflege-zu-Hause-Betreuungskraefte-aus-dem-Ausland-5900237-0/