Betreuungs­kräfte aus Osteuropa

Wer pflegebedürftig ist, braucht Unterstüt­zung im Alltag, etwa bei der Körper­pflege, beim Essen und im Haushalt. Um so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können, muss die Pflege oft auf mehrere Schultern verteilt werden. Meist teilen sich Angehörige und professionelle Pfle­gekräfte die Versorgung einer pflegebedürftigen Person. Wird mehr Betreuung nötig, kann auch eine Hilfs­kraft, die mit im Haushalt lebt, unterstützen. Meist kommen solche Betreuungs­kräfte über Vermitt­lungs­agenturen aus dem osteuropäischen Ausland. Es geht aber auch ohne Agentur. Wie beide Wege funk­tionieren, erklären die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest.

 

Bei der Über­legung, ob eine ausländische Betreuungs­kraft die Versorgung des oder der Pflegebedürftigen absichern kann, spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Für viele ist die Frage entscheidend, ob und wie eine ausländische Kraft rechts­sicher und legal beschäftigt werden kann. Darüber informieren wir auf den folgenden Seiten: Wer eine Agentur mit der Vermitt­lung einer Haus­halts­hilfe beauftragt, geht mehrere Vertrags­verhält­nisse ein, hat aber trotzdem wenig mit Formalitäten zu tun. Wer eine Betreuungs­kraft hingegen selbst beschäftigt, hat maximale Trans­parenz und Kontrolle über das Arbeits­verhältnis, muss aber auch einige Behördengänge erledigen.

Mehrere Verträge und unterschiedliche Kosten

Je nachdem ob eine Betreuungs­kraft über eine Agentur vermittelt oder von einer Familie ohne Einschaltung eines Dritten beschäftigt wird, gibt es Unterschiede bei der Organisation, den Verträgen und Kosten. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, welche Schritte Pflegebedürftige beziehungs­weise Angehörige gehen müssen, um eine geeignete Hilfs­kraft zu finden, welche Kosten auf sie zukommen und welche recht­lichen Hürden zu über­winden sind – mit und ohne Agentur.

Quelle: https://www.test.de/Pflege-zu-Hause-Betreuungskraefte-aus-dem-Ausland-5900237-0/

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