Lauterbachs Pflegereform: Beiträge, Pflegegeld, Pflegegrad – was sich jetzt ändern soll

Karl Lauterbachs Pflegereform hält wichtige Neuerungen bereit – und es geht längst nicht nur um höhere Beiträge. Was der Minister plant.

Berlin – Die neue Pflegereform soll besonders Pflegebedürftige und deren Familien entlasten. Doch Karl Lauterbachs (SPD) Reform sorgt bei einigen auch für eine Mehrbelastung. Am Mittwoch stimmte das Kabinett dem Entwurf des Bundesgesundheitsministers zu. „Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen“, sagte Lauterbach zu den Plänen. Doch was genau soll sich nun ändern? Ein Überblick.

Pflegegeld steigt: Mehr Hilfe für die Pflege zu Hause

Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll dem Entwurf zufolge zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen. Auch die Sachleistungsbeträge sollen um denselben Wert erhöht werden. Pflegegeld wird als Unterstützung gezahlt, wenn Pflegebedürftige nicht in Einrichtungen, sondern zu Hause leben. Sie können es frei verwenden, etwa für die Betreuung oder auch Hilfe im Haushalt. Die Höhe unterscheidet sich je nach Pflegegrad und liegt zwischen 316 und 901 Euro pro Monat.

Beschränkung aufgehoben: Pflegeunterstützungsgeld künftig jährlich

Ab dem 1. Januar kann das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige öfter in Anspruch genommen werden. Bisher ist es auf einmalig zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person beschränkt. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es dann jährlich einen Anspruch von zehn Tagen.

Pflegegrad: Neues Verfahren zur Feststellung

Die laut Gesundheitsministerium „komplex und intransparent gewordenen Regelungen“ zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sollen künftig neu strukturiert werden. Damit soll das Verfahren „übersichtlicher und adressatengerechter“ werden.

Höhere Pflegebeiträge für Kinderlose

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll beim Pflegebeitrag künftig stärker danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Größere Familien mit zwei und mehr Kindern sollen davon profitieren. Dies soll mit der Anhebung des allgemeinen Beitrags zum 1. Juli kombiniert werden. Der Arbeitgeberanteil soll von aktuell 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent steigen. Die niedrigeren Beiträge für Eltern gelten aber nur, solange die zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahren alt sind. Wie hoch die Beiträge künftig ausfallen, können Sie in folgender Tabelle nachlesen:

Entlastung für Heimbewohner: Zuschläge sollen steigen

Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollen 2022 eingeführte Entlastungszuschläge ebenfalls zum 1. Januar 2024 angehoben werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll dies im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Quelle: https://www.hna.de/wirtschaft/pflegebeitraege-pflegegrad-pflegeversicherung-aktuell-ampel-gesetz-lauterbach-pflegereform-pflege-pflegegeld-92201378.html

Foto: Sina Schuldt, dpa (Archivbild)

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